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FAQ

Informationen für unsere Kunden

  • Muss ich meine eigenen Reinigungsmittel mitbringen?
    Unsere Profis haben alles, was Sie für eine gründliche Reinigung Ihrer Wohnung und Ihrer Fenster brauchen. Wir verwenden professionelle Reinigungsprodukte. Falls erforderlich, werden wir einen Staubsauger mitnehmen. Wenn Sie es wünschen, können die Reinigungskräfte Ihre Reinigungsmittel verwenden.
  • Arbeiten Sie nur in Butzbach?
    Wir nehmen Reinigungsaufträge in Butzbach, Gießen und am Stadtrand. Stellen Sie einfach eine Anfrage über unsere Website, und wir finden gemeinsam die optimale Lösung.
  • Kann ich die Schlüssel nach der Reinigung zu mir bringen lassen?
    Ja, wir haben eine Schlüsselzustellung. Wir können die Schlüssel vor der Reinigung abholen und nach der Reinigung wieder abgeben.
  • Was wird von Ihrer Reinigungsfirma nicht gereinigt?
    Wir bewegen nicht Möbel. Wir reinigen keine Vorhänge. Wir waschen keine Kronleuchter und Lampen. Wir waschen nicht den Eingangsbereich Ihres Gebäudes (die Treppe in Ihrem Eingangsbereich, der Eingang zu Ihrer Wohnung, der Flur vor Ihrer Wohnung). Wir waschen keine Decken. Wir desinfizieren die Räume nicht.
  • Fensterreinigung
    Wir waschen die Fenster beidseitig, mit Rahmen und Fensterbänken. Ein Fenster besteht aus zwei Flügeln nicht bis zum Boden, oder aus einem Teil der französischen Fenster. Die Tür zum Balkon zählt als ein Fenster. Doppelfenster zählen als zwei Fenster. Im Winter waschen wir nur die Innenseite der Fenster - der Preis für die Fensterreinigung ist in dieser Zeit reduziert.
  • Wie zähle ich Fenster?
    Wir zählen die Fenster nach ihren Fensterflügeln. So gelten beispielsweise zwei Fensterflügel, die nicht bis zum Boden reichen, als ein Fenster. Ein Fensterteil, das bis zum Boden reicht, zählt ebenfalls als ein Fenster. Wenn Sie die genaue Anzahl der Fenster nicht kennen, ist das kein Problem. Unsere Mitarbeiter berechnen die Anzahl der Fenster selbst vor Ort und erstellen sofort einen Preisvorschlag für die Reinigung.
  • Küchenreinigung
    Wir bieten einen Reinigungsservice für alle Arten von Küchen, Geräten und Möbelreinigung innen und außen. Wir reinigen den Kühlschrank, die Mikrowelle, den Backofen, die Dunstabzugshaube. Wir nehmen alles aus den Schränken und reinigen sie innen und außen. Wir reinigen Böden, Fensterbänke, Möbel, Sockelleiste, Türen, entsorgen Müll und räumen auf. Sie können die Reinigung der Küche separat bestellen - ohne die Reinigung der gesamten Wohnung zu bestellen. Wir werden eine vierstündige Reinigung in der Küche durchführen.
  • Allgemeine Reinigung
    Wir verwenden selten den Begriff "allgemeine Reinigung". Alle unsere Reinigungsdienste sind Full-Service, allgemeine Reinigung plus eine breite Palette von zusätzlichen Dienstleistungen. Wenn Sie eine Wohnung reinigen müssen, die noch nicht gereinigt wurde, die schon lange nicht mehr bewohnt wurde oder in der etwas passiert ist, sollte dies persönlich besprochen werden.
  • Wie zählt man Sanitäranlagen?
    Ein Bad und eine Toilette gelten als ein Badezimmer. Eine Duschkabine wird nicht mitgezählt und muss nicht gesondert bezahlt werden. Auch wenn sich Bad und Toilette in getrennten Räumen befinden, zählen sie als ein Badezimmer. Wenn Sie zwei Badezimmer oder zwei Toiletten haben, zählt dies als zwei Sanitäranlagen.
  • Fugen und Fliesen
    Das Waschen von Fliesen gehört zu jedem Standard-Reinigungsdienst. Wir werden die Fliesen in der Küche und im Bad waschen. Wenn wir die Fugen zwischen den Fliesen reinigen müssen - müssen Sie uns dies vor Erteilung eines Reinigungsauftrags mitteilen. Dies ist ein zusätzlicher Service zum Reinigen und muss separat bezahlt werden.
  • Decken und Kronleuchter
    In der Regel waschen wir keine Decken und Kronleuchter, da unsere Reinigungskräfte keine Möglichkeit haben, Leitern mitzubringen. In Einzelfällen und gegen Aufpreis können wir auch schwer zugängliche Stellen reinigen, wenn Sie eine Leiter haben.
  • Ungewöhnliche Anfragen
    Wir können alle Aufgaben der Wohnungsreinigung individuell besprechen. Dazu müssen Sie uns über einen Messenger kontaktieren. Wir haben einen festen Stundensatz.

Zahlung

Zahlungsmöglichkeiten

Sie können in bar oder mit Karte bezahlen.

Sie können als juristische Person für die Reinigung bezahlen. Wir bereiten die erforderlichen Unterlagen vor und stellen eine Rechnung aus. 

Bekomme ich einen Scheck?

Wir stellen eine Rechnung aus, die Sie dem Finanzamt zur Berücksichtigung vorlegen können. Ab 2025 werden wir auch Rechnungen mit dem zusätzlich berechneten Steuersatz ausstellen.

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